Ein Krankenhausaufenthalt endet heute oft schneller als früher: Durch moderne Operationsmethoden und Fallpauschalen werden Patienten entlassen, sobald ihr medizinischer Zustand stabil ist. Doch für viele Seniorinnen und Senioren beginnt die größte Hürde erst an der eigenen Wohnungstür, wenn Gehen, Treppensteigen und Körperpflege noch nicht wieder reibungslos funktionieren.
Niemand muss jedoch unversorgt nach Hause geschickt werden. Nach § 39 Abs. 1a SGB V hat jeder gesetzlich und privat Versicherte Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement durch das Krankenhaus.
1. Der Sozialdienst an der Asklepios Klinik Langen
Die Asklepios Klinik Langen (Röntgenstraße 20, 63225 Langen, Telefon 06103 912-0) ist das Schwerpunktkrankenhaus für den westlichen Landkreis Offenbach. Der klinikeigene Sozialdienst koordiniert alle Maßnahmen für eine sichere Weiterversorgung:
Ansprechpartnerinnen des Sozialdienstes
- Filipa Alves-Valente: Telefon 06103 912-17715 (Schwerpunkte: Vermittlung ambulanter Pflegedienste, Kurzzeitpflegeplätze, Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen / AHB).
- Isabell Röder: Telefon 06103 912-1770 (Schwerpunkte: Hilfsmittelorganisation, Eil-Pflegegradanträge, sozialrechtliche Beratung).
- Zentrale Klinikvermittlung: 06103 912-0
Tipp: Bitten Sie bereits am zweiten oder dritten Tag des Klinikaufenthalts die Stationsleitung oder den Stationsarzt, den Kontakt zum Sozialdienst herzustellen!
2. Das Programm „Familiale Pflege" mit Thomas Morgenstern
Eine Besonderheit der Asklepios Klinik Langen ist das Projekt „Familiale Pflege". Gesundheits- und Pflegekoordinator Thomas Morgenstern (Telefon: 06103 912-61008) trainiert Angehörige direkt am Krankenbett in praktischen Handgriffen:
- Schonendes Umlagern und Aufrichten des Patienten im Bett.
- Sicherer Transfer vom Bett in den Rollstuhl oder Toilettenstuhl.
- Kostenlose Begleitung und telefonische Beratung bis zu sechs Wochen nach der Entlassung in die Häuslichkeit.
3. Sofortige Überbrückungsleistungen der Klinikärzte
Um die Versorgung über das Wochenende oder bis zum ersten Hausarzttermin abzusichern, dürfen Krankenhausfachärzte direkte Verordnungen ausstellen:
- Häusliche Krankenpflege (Muster 12): Bis zu 7 Tage Grundpflege und Wundversorgung durch einen Pflegedienst.
- Medizinische Hilfsmittel (Muster 16): Eillieferung von Pflegebett, Toilettenstuhl, Rollator oder Sauerstoffgerät direkt nach Hause vor der Entlassung.
- Entlassrezept: Kleinste Packungsgröße (N1) für wichtige Medikamente, einlösbar in jeder Apotheke innerhalb von drei Werktagen.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Bis zu 7 Kalendertage.
4. Eil-Pflegegrad und Anschlussheilbehandlung (AHB)
Wenn durch die Erkrankung eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit entsteht, stellt der Sozialdienst einen Eil-Antrag auf Begutachtung nach § 18 Abs. 3 SGB XI. Der Medizinische Dienst Hessen (MD Hessen) muss die Begutachtung innerhalb von maximal einer Woche direkt am Spitalsbett vornehmen.
Ist nach einer Hüftoperation oder einem Schlaganfall eine Rehabilitation indiziert, leitet der Sozialdienst die Anschlussheilbehandlung (AHB) ein, beispielsweise in Kooperation mit der geriatrischen Reha im Asklepios-Verbund (Seligenstadt) oder spezialisierten kardiologischen und orthopädischen Kliniken in der Region.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich der Durchführung des Entlassmanagements schriftlich zustimmen?
Ja. Bei der stationären Aufnahme erhalten Sie oder Ihre bevollmächtigte Person ein Einwilligungsformular. Nur wenn Sie zustimmen, darf die Klinik Ihre Daten an Pflegedienste, Sanitätshäuser und Kassen zur Weiterversorgung weiterleiten.
Was passiert, wenn am Entlasstag kein ambulanter Pflegedienst frei ist?
In diesem Fall darf das Krankenhaus den Patienten nicht einfach nach Hause schicken. Der Sozialdienst organisiert als Überbrückung entweder einen Kurzzeitpflegeplatz in einem Seniorenheim in Langen oder die Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V für bis zu 10 Tage.